Westermann Zeltverleih

 

Allgemeine Mietbedingungen

 

 

  • Abweichende Bedingungen des Mieters bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.

  • Unsere Angebote und Bestätigungen erfolgen freibleibend und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.

  • Der Mietzins ist beim Aufstellen/Anliefern zu entrichten.

  • Der Platz zum Aufstellen muss mit dem LKW erreichbar sein, ansonsten müssen wir die zusätzliche Mehrarbeit extra nach Aufwand berechnen.

  • Die Zelte müssen verankert werden können. Nageldurchmesser 25 mm Länge 900 mm

  • Die Mietsachen werden in einem guten, brauchbaren Zustand geliefert. Die Mietgegenstände müssen im gleichen vermietbarem Zustand zurückgegeben werden.

  • Der Mieter hat vor Beginn der Montagearbeiten nötige Angaben über verdeckte Strom- Gas-, Wasserleitungen oder ähnliches zu leisten.

  • Eventuelle behördliche oder privatrechtliche Genehmigungen sind vom Mieter einzuholen und zu bezahlen.

  • Die Mietsachen sind nicht mit Klebebänder zu bekleben. Beim Entfernen von Dekormaterial sind keine spitzen- oder scharfe Gegenstände zu verwenden.

  • Zelte dürfen baulich nicht verändert werden. Auch ein Aufbau, Abbau oder Umsetzen der Zelte ohne unserer Aufsicht ist nicht gestattet.

  • Die Zelte sind Schneefrei zu halten. Das gilt auch für die Nachtstunden. Entweder ist die Zelthalle zu beheizen (Min. 12 °C unterhalb der Dachhaut) oder das Dach ist regelmäßig mechanisch vom Schnee zu befreien.

  • Beim Verlassen und bei hohen Windgeschwindigkeiten sind die Zelte komplett zu schließen evtl. zusätzlich abzuspannen .

  • Der Mieter hat für jeden Schaden aufzukommen, der während der Vermietung an den Mietgegenständen entstanden ist, unabhängig davon, ob durch eigens oder fremdes Verschulden oder durch höhere Gewalt. Für Beschädigungen und Verschmutzungen, die über eine normale Abnutzung hinausgehen, hat der Mieter die anfallenden Reparatur- und Reinigungskosten zu tragen und für Wertminderungen der Mietgegenstände aufzukommen.

  • Wir haften nicht für Schäden oder Folgeschäden, die bei Verwendung der Mietgegenstände entstehen können. Auch nicht für verspäteter oder falscher An- und Ablieferung.

  • Der Vermieter haftet nicht für Wasserdichtigkeit und Geruchsfreiheit.

  • Wird der Auftrag storniert, berechnen wir 15 % vom Auftragswert bis 4 Wochen vor dem Aufstelltermin. Bei weniger als 4 Wochen 33 % der Bruttosumme, 7 Tage vorher 75 % der Bruttosumme.

  • Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen oder Teile von ihnen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch weder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen noch die Wirksamkeit des mit dem Besteller geschlossenen Vertrages berührt. Anstelle der betroffenen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen gewollten in rechtlicher zulässiger Weise am nächsten kommt.

  • Sitz des Vermieters wird als Gerichtsstand vereinbart.